Für einen sicheren Unterrichtsbetrieb, sowohl für die SchülerInnen als auch die DozentInnen, ist zusätzlich zu den bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Einhaltung der folgenden Regeln vonnöten:

  • Um unnötige Kontakte zu vermeiden, bitten wir darum, dass die SchülerInnen ‘überpünktlich’, nicht zu früh und nicht zu spät, zum Unterrichtsbeginn erscheinen. Falls dennoch einmal Verspätungen nicht zu vermeiden sind, ist eine kurzfristige Nachricht-/die jeweiligen Lehrer/Lehrerin nützlich.
  • Zutritt zum Unterrichtsraum haben nur Lehrer/in und die jeweiligen SchülerInnen. Eltern sollten bitte – außer in ganz wichtigen, begründeten pädagogischen Ausnahmefällen – den Unterrichtsraum nicht betreten.
  • Vor den Unterrichtsräumlichkeiten ist je nach räumlicher Begebenheit ein durch Schilder gekennzeichneter Wartebereich -(Foyer/Treppenhaus, in Einzelfällen auch im Außenbereich) eingerichtet, in dem die SchülerInnen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m auf den Unterrichtsbeginn warten können. Erst nach Aufforderung durch den/die Lehrer/in darf der Unterrichtsraum betreten werden. Die LehrerInnen werden Sie informieren, wie dies beim jeweiligen Unterrichtsort umgesetzt wird.
  • Der Mindestabstand von 1,5m ist in jedem Fal  einzuhalten. Im Falle von Bläsern und Gesang muss der Sicherheitsabstand erheblich erhöht werden (je nach Instrument > 3m). Nach Bedarf werden im Gesangs- und Bläserbereich Hygieneschutzwände benutzt.
  • Unterrichtsgegenstände (Notenpulte, Bleistifte etc.) dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen eigenen Bleistift für die Einzeichnungen in die Noten mit. Sollte es unerlässlich sein, das Schülerinstrument (z.B. zum Stimmen) in die Hand zu nehmen, werden unsere DozentInnen auf geeignete Schutzmaßnahmen achten (Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz).
  • Vor der Unterrichtsaufnahme müssen die Hände sehr gründlich vor Ort mit Seife gewaschen werden. Unsere DozentInnen werden den SchülerInnen zeigen, wo dies möglich ist.
  • Bitte schicken Sie Ihr Kind bei Krankheitssymptomen jeglicher Art nicht in den Unterricht. Unsere DozentInnen dürfen nach Maßgabe des Hygieneplans (Verband deutscher Musikschulen) erkrankten SchülerInnen keinen Unterricht erteilen. Dies gilt umgekehrt natürlich auch bei Erkrankung der Lehrerin/des Lehrers.
  • Grundsätzlich besteht im Unterricht keine Mund-Nasen-Schutzpflicht. Es ist jedoch angeraten, einen Mund-Nasen-Schutz für besondere Situationen mitzuführen. Das Tragen ist immer dann erforderlich, wenn die Abstandsregeln nicht sicher eingehalten werden können. Einzelne Schulen fordern auf den Gängen und dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Schutzpflicht (nicht im Unterrichtsraum). Weiterhin werden von unseren DozentInnen die folgenden Schutzmaßnahmen umgesetzt:
  • Instrumente dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Dies betrifft im Besonderen die Klaviere: Es stehen immer zwei Klaviere (Lehrer- und Schülerklavier) bereit. Das Schülerklavier wird von der Lehrerin/dem Lehrer nach jeder Unterrichtseinheit adäquat gereinigt.
  • Gegenstände (z.B. Notenständer), mit denen die SchülerInnen Kontakt hatten, werden nach jeder Unterrichtseinheit desinfiziert.
  • Austretendes Kondenswasser bei den Bläsern darf nicht auf den Boden abgelassen werden, sondern muss auf Einmaltüchern aufgefangen werden. Diese Tücher werden dann über einen separaten Müllbeutel am Ende des Unterrichtstages entsorgt. Bei Bedarf stehen Spuckeeimer zur Verfügung.
  • Zwischen den Unterrichtseinheiten wird der Unterrichtsraum gründlich durchgelüftet.
  • Es wird darauf geachtet, dass unnötige Kontakte zwischen den Unterrichtseinheiten vermieden werden (insbesondere beim SchülerInnenwechsel zwischen den Unterrichtseinheiten).
  • Es wird über Anwesenheitslisten genau dokumentiert, welche Personen den Unterrichtsraum betreten haben.

Nidderau, den 05.05.2020
gez. Christoph Möller

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