Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns sehr, dass wir ab Montag, den 10.05.21, analog zu den allgemeinbildenden Schulen wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren können. Die jeweiligen Lehrkräfte werden diesbezüglich zeitnah mit Ihnen und Ihren Kindern in Kontakt treten. Gleichzeitig hoffen wir, bald auch wieder die Fächer, die jetzt schon längere Zeit nicht stattfinden konnten, wiederaufnehmen zu können.

Als unterstützende Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsgeschehens hat das Land Hessen auch für den Besuch der öffentlichen Musikschulen und ähnlicher Einrichtungen, wie auch in den allgemeinbildenden Schulen, eine Testpflicht erlassen.

Schülerinnen und Schülerab 6 Jahren dürfen ohne einen negativen Coronatest (nicht älterals 72 Stunden vor Unterrichtszeitpunkt) nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Neben PCR-Tests zählen nach gesetzlicher Regelung natürlich auch dieAntigen-Selbsttests, die etwa vormittags in den allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden, oder unter Aufsicht durchgeführte Tests zu den gültigen Tests. Der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes befreit von der Testpflicht. Ebenso gilt die Testpflicht nicht für Kinder unter 6 Jahren.

Hierzu möchten wir Sie bitten, das Formular (Link s.u.) pro Schüler*in einmalig auszufüllen und in der ersten Präsenzunterrichtsstunde der Lehrkraft zu übergeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Teilnahme am Präsenzunterricht ohne die unterschriebene Erklärung nach den gesetzlichen Regelungen nicht möglich ist. Selbstverständlich sind sich auch unsere Dozent*innen Ihrer Verantwortung bewusst und unterstützen diese Maßnahmen.

Sollte es bei Ihnen oder Ihrem Kind schwierig sein, die Anforderungen der Testpflicht zu erfüllen, bieten wir Ihnen ab Montag, den 17.05.21 an, einen geeigneten Test auch im Musikschulbüro durchzuführen. Hierzu ist eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail notwendig. Dieser Test ist nur gültig für den Musikschulunterricht und wird von Ihnen/Ihrem Kind selbst (unter Anleitung einer geschulten Person) durchgeführt. Da unsere Tests eigenfinanziert sind, können sie leider nur in einem begrenzten Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Mit viel Zuversicht hoffen wir, dass diese Regelungen zum Erfolg führen und dass bald auch wieder die musikalische Ausbildung Ihrer Kinder durch Konzerte bereichert wird.

Herzliche Grüßeund beste Wünsche,
gez. Christoph Möller
(Schulleiter)

Formular Testpflicht …