Am 19.10. hat der Main-Kinzig-Kreis aufgrund der steigenden Infektionszahlen eine neue Verordnung erlassen. Für unseren Unterrichtsbetrieb ergeben sich hieraus wichtige Änderungen.

Bis zum 2. November besteht auch im Musikschulunterricht Maskenpflicht. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum Ende des Grundschulalters sowie Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Maske tragen können.

Ebenso ausgenommen sind Unterrichtssituationen, in denen das Tragen einer Maske nicht möglich ist (z.B. Bläser). Hier ist dann umso aufmerksamer auf den im Hygieneplan verankerten Mindestabstand zu achten.

Auch wird im Verordnungstext darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Kinn- oder Gesichtsvisieren keinen ausreichenden Schutz bietet und ausdrücklich nicht empfohlen wird.

Wir bitten alle Eltern und SchülerInnen, dies bei dem Besuch der Musikschule zu beachten.